Ingo
Bereits auf der Rückfahrt vom Besuch (03.05.) im Autohaus hatten wir ein ungutes "Bauchgefühl".
Begründung:
Die Beschreibung im Online-Inserat stimmte mit der vorgefundenen Situation am Fahrzeug nicht überein
(erheblich höhere km-Laufleistung [ca. 30Tkm mehr], augenscheinliche Unfallschäden - als unfallfrei inseriert,
im Inserat dargestellte Ausstattungsgrad entsprach nicht dem Ist-Zustand des Kfz).
Im Verkaufsgespräch wurde wiederholt die Mängelbeseitigung sowie eine Unfallrecherche zugesichert.
Ebenfalls wurde eine neue HU und ASU spätestens in der 20. KW versprochen.
Über den Fortgang der Arbeiten sollten wir per Videotelefonie informiert werden.
Die getroffenen Absprachen und die Festlegungen im Kaufvertrag wichen erheblich voneinander ab.
Zudem wurde der Auslieferungstermin des Fahrzeuges auf den 31.12.2024 bestimmt.
Dieser Umstand ist uns am Tag der Besichtigung / Vertragsschluss schlicht entgangen.
Aus diesem Grunde haben wir bereits am zweiten Tag (05.05.) nach unserem Besuch versucht,
mit dem Autohaus Kontakt per Tel. bzw. WhatsApp aufzunehmen.
Hier zeigten wir an, dass wir vom Kaufvertrag zurückzutreten beabsichtigen und forderten den Verkäufer auf,
die geleistete Anzahlung (in Höhe von € 10T) bis spätestens 08.05.2024 auf unser Konto zu überweisen.
Der beabsichtigte Kontakt erfolgte dann erst am 07.05. tel. und dann am Folgetag (08.05.2024) per Email.
Im Tel. wurde uns durch den Verkäufer versichert, dass sich dieser bzw. sein Arbeitgeber an seine Absprachen zu halten gedenke.
Alle Mängel würden beseitigt, dass Fahrzeug würde in der 20. KW auslieferfähig sein.
Eine Verzögerung um ein oder zwei Tage könnte möglich sein. Allerdings würde, zur Sicherheit für den Verkäufer,
der Kfz-Brief in der 19. KW per Einschreiben zugesandt werden.
Am 08.05.2024 wurde diese Absicht nochmals per E-Mail durch den Geschäftsführer unter der Prämisse bestätigt,
wenn wir die Restzahlung des Kaufpreises nachweisen täten. Im Übrigen wurden wir darauf verwiesen, dass es uns nicht erlaubt sei,
einfach vom Vertrag zurückzutreten.
Gleichen Tags verwiesen wir nochmals per E-Mail auf die vereinbarten Absprachen, incl. der abgesprochen
Zahlungsmodalitäten. Hierauf erhielten wir keine weiteren schriftlichen Mitteilungen mehr.
Tel. Kontaktversuche am 10., 14. und 17.05. blieben erfolglos.
Am 17.05.2024 wurde der Verkäufer nochmals per E-Mail und WhatsApp kontaktiert und um Sachstandsmitteilung gebeten.
Ebenfalls wurde hierbei durch uns auf den Verdacht einer zu unterstellende Schädigungsabsicht durch den Verkäufer verwiesen.
Dieser ließe sich nur durch eine entsprechende Kommunikation abmildern. Bisher erfolgte diese nicht.
Selbstredend wurde auch die geleistete Anzahlung bisher nicht zurückgezahlt, trotz der zu Beginn dargestellten Aufforderung
und Terminierung. Es erübrigt sich, darauf zu verweisen, das keine der gemachten Zusagen und Absprachen der Verkäuferseite
bisher eingehalten wurden bzw. erfolgten. - Hände weg von Angeboten dieses Verkäufers.